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   VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14   

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VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14 (https://dejure.org/2015,1709)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.02.2015 - 2 L 603/14 (https://dejure.org/2015,1709)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 2 L 603/14 (https://dejure.org/2015,1709)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 6 B 1314/11

    Maßgeblichkkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, Rn. 16, juris).

    Er hat dazu meist umfangreiche Erkenntnisgrundlagen zusammenzutragen, zu sichten und auf dieser Grundlage zu entscheiden, welche Umstände für die zu treffende Entscheidung wesentlich sind (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - und 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Ein Bewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, m. w. N., juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - und 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist dabei die Sach- und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der (letzten Behörden-)Entscheidung bestanden hat (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 -, und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist dabei die Sach- und Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der (letzten Behörden-)Entscheidung bestanden hat (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52.08 -, und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2014 - 1 M 18/14

    Rechtsschutz eines Beamten im Falle seines Ausschlusses aus einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Dementsprechend ist der Dienstherr u. a. berechtigt, einen Beamten allein schon für die Dauer einer gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Untersuchung und des gegebenenfalls anschließenden Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen Eignung von einer an sich möglichen Beförderung auszuschließen; insofern verfügt der Dienstherr über einen weiteren Beurteilungsspielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2014 - OVG 7 S 7.14 -, Beschluss vom 24. März 2014 - 7 N 61.14 - Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. März 2014 - 1 M 18/14 -, Rn. 10, m. w. N., juris).
  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 455/13

    Disziplinarverfahren, Auswahlentscheidung, Aufstiegsausbildung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 09.02.2015 - 2 L 603/14
    Bereits Zweifel an der Eignung rechtfertigen es deshalb, den Betroffenen von der Möglichkeit der Aufstiegsausbildung auszuschließen (vgl. für die Aufstiegsausbildung: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09. Oktober 2013 - 2 B 455/13 -, Rn. 22, juris).
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